Handelsbedingungen
Standardarbeitsanweisungen für den globalen Export und Einkauf.
1. Allgemeine Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Handelsgeschäfte, Verkäufe und Exportlogistik zwischen Schrott kaufen und verkaufen (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer (nachfolgend „Käufer“). Mit der Erteilung einer Bestellung oder der Einleitung einer Anzahlung erklärt sich der Käufer stillschweigend mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.
2. Preisgestaltung & Incoterms
Alle von unserem Handelstisch bereitgestellten Kurse unterliegen der Marktvolatilität und sind in der Regel drei (3) Werktage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- CIF (Kosten, Versicherung und Fracht): Der Verkäufer übernimmt die Kosten für die Ware, die Seeversicherung und den Frachttransport bis zum vom Käufer benannten Bestimmungshafen.
- FOB (Free On Board): Der Verkäufer ist für die Verladung der Ware auf das Schiff im Abfahrtshafen verantwortlich. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Risiken, Frachtkosten und Versicherungskosten.
3. Zahlungsbedingungen
Um finanzielle Sicherheit im internationalen Handel zu gewährleisten, halten wir uns an strenge, standardisierte Zahlungsprotokolle. Für Großhandelscontainertransaktionen akzeptieren wir folgende Zahlungsmethoden:
- Akkreditiv (L/C): 100% unwiderrufliches, nicht übertragbares Akkreditiv bei Sicht von einer erstklassigen internationalen Bank.
- Telegrafische Überweisung (T/T): Eine Anzahlung von 30 % ist bei Unterzeichnung der Proforma-Rechnung fällig, der Restbetrag von 70 % wird nach Vorlage der Kopie des Konnossements (B/L) und der Verladefotos überwiesen.
Hinweis: Die Original-Exportdokumente (OBL, CCIC, Ursprungszeugnisse) werden dem Käufer erst ausgehändigt oder per Telex freigegeben, wenn die vollständige Zahlung erfolgreich auf unseren Firmenkonten eingegangen ist.
4. Inspektion und Qualitätssicherung
Wir garantieren, dass alle Materialien gemäß den vereinbarten Spezifikationen hinsichtlich Reinheit und Feuchtigkeitsgrenzwerten verarbeitet und verpresst werden. Wir empfehlen Käufern dringend, unabhängige Gutachter hinzuzuziehen.
- Vorversandkontrolle: Käufer können auf eigene Kosten eine Agentur (z. B. SGS, CCIC) beauftragen, das Material vor dem Verladen auf unserem Betriebsgelände zu prüfen.
- Gewichtsprüfung: Die endgültigen Rechnungsbeträge werden anhand der verifizierten Wiegescheine ermittelt, die in unserer Anlage oder im Abfahrtshafen ausgestellt werden.
5. Schadensregulierung und Streitbeilegung
Wir arbeiten absolut transparent, um Streitigkeiten vorzubeugen. Sollte es dennoch in seltenen Fällen bei Ankunft im Zielhafen zu Abweichungen in Qualität oder Gewicht kommen:
- Ansprüche müssen schriftlich eingereicht werden innerhalb von vierzehn (14) Tage der Ankunft des Containers im Zielhafen.
- Allen Ansprüchen muss ein offizieller Bericht eines international anerkannten unabhängigen Gutachters (z. B. SGS) beigefügt werden, in dem die konkreten Abweichungen vom Vertrag detailliert aufgeführt sind.
- Ansprüche werden nicht anerkannt, wenn die Materialien vor der Inspektion vom Käufer weiterverarbeitet, eingeschmolzen oder mit anderen Beständen vermischt wurden.
Haben Sie Fragen zu unseren Nutzungsbedingungen?
Sollten Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben oder langfristige Vertragsanpassungen besprechen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Trading-Account-Manager:
E-Mail: [email protected]
WhatsApp: +44 7384 092913